
Gemeinschaftsschule
Kirkel - Limbach
In der Zeit vom 04.03. bis 14.03.2023 nimmt die Gemeinschaftsschule Kirkel Anmeldungen von Grundschulkindern für die Klasse 5 entgegen.
Bei der Anmeldung sind vorzulegen:
​
• das Original des Halbjahreszeugnisses mit Entwicklungsbericht der Grundschule
• eine Kopie der Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch und
Aufgrund des neuen Masernschutzgesetztes, welches am 1. März 2020 in Kraft tritt:
• entweder
​
– ein Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis (auch in Form einer Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder) aus dem hervorgeht, dass ein vollständiger Impfschutz gegen Masern besteht, oder
​
– ein ärztliches Zeugnis darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt, oder
​
– eine ärztliche Bescheinigung, die bestätigt, dass eine medizinische
Kontraindikation gegen eine Schutzimpfung gegen Masern vorliegt, so dass Ihr Kind nicht geimpft werden kann, oder
​
– eine Bestätigung einer staatlichen Stelle (z.B. Gesundheitsamt) oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung (z.B. andere Schule, Kita) darüber, dass ein entsprechender Nachweis bereits erbracht wurde.
​
Wichtig: Falls ein entsprechender Nachweis zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht vorgelegt wird, muss dieser bis spätestens 02. September 2022 nachgereicht werden.