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In der Zeit vom 04.03. bis 14.03.2023 nimmt die Gemeinschaftsschule Kirkel Anmeldungen von Grundschulkindern für die Klasse 5 entgegen.

 

Bei der Anmeldung sind vorzulegen:

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• das Original des Halbjahreszeugnisses mit Entwicklungsbericht der Grundschule

• eine Kopie der Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch und

Aufgrund des neuen Masernschutzgesetztes, welches am 1. März 2020 in Kraft tritt:

• entweder

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– ein Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis (auch in Form einer Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder) aus dem hervorgeht, dass ein vollständiger Impfschutz gegen Masern besteht, oder

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– ein ärztliches Zeugnis darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt, oder

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– eine ärztliche Bescheinigung, die bestätigt, dass eine medizinische

Kontraindikation gegen eine Schutzimpfung gegen Masern vorliegt, so dass Ihr Kind nicht geimpft werden kann, oder

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– eine Bestätigung einer staatlichen Stelle (z.B. Gesundheitsamt) oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung (z.B. andere Schule, Kita) darüber, dass ein entsprechender Nachweis bereits erbracht wurde.

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Wichtig: Falls ein entsprechender Nachweis zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht vorgelegt wird, muss dieser bis spätestens 02. September 2022 nachgereicht werden.

Anmeldebogen zum downloaden im PDF Format

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